Korea verschärft und präzisiert KGS-Sicherheitsstandards für Wasserstoffprodukte
30. Juli 2026Südkorea hat mehrere KGS-Sicherheitsstandards für Wasserstoffprodukte überarbeitet, um die regulatorische Konsistenz zu verbessern, Sicherheitsanforderungen gezielt zu verschärfen und gleichzeitig unnötige Prüfpflichten für Anlagen mit geringem Risiko abzubauen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen Anlagen zur Wasserstofferzeugung, Wasserelektrolyseanlagen, stationäre Brennstoffzellen sowie verschiedene Arten mobiler Brennstoffzellensysteme für Industrie- und Transportanwendungen.
Der Gas Technology Standards Committee sammelt derzeit Stellungnahmen zu neun Entwürfen für die Überarbeitung der Standards KGS AH171, AH271, AH371 sowie AH372 bis AH377. Ziel der Änderungen ist es, die praktische Anwendbarkeit der Prüfanforderungen zu verbessern und den Prüfumfang stärker am tatsächlichen Sicherheitsrisiko der jeweiligen Anlagen auszurichten. Wasserstoffprodukte benötigen in der Regel eine KGS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Korea zugelassen zu werden.

Prüfumfang angepasst und neue Sicherheitsanforderungen eingeführt
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Wasserstoffreformierungsanlagen (AH171) und Wasserelektrolyseanlagen (AH271). Rohrleitungen und Einrichtungen für Kühlwasser, Luft, Stickstoff und andere Hilfsmedien sollen grundsätzlich vom Prüfumfang ausgenommen werden, sofern sie sich nicht innerhalb desselben Gehäuses wie die sicherheitsrelevanten Anlagen befinden. Nach Einschätzung des Ausschusses stellen diese Versorgungssysteme ein vergleichsweise geringes Sicherheitsrisiko dar, da automatische Abschaltfunktionen auch bei einem Ausfall der Medienversorgung einen sicheren Betrieb gewährleisten können. Dadurch sollen sich Prüfungen künftig stärker auf sicherheitskritische Komponenten konzentrieren.
Darüber hinaus werden die Begriffe „Neustart“ und „Wiederzündung“ im Zusammenhang mit dem Brennerbetrieb eindeutig voneinander abgegrenzt. Da während des Vorbelüftungsprozesses keine Gaszufuhr erfolgt, wird der betreffende Betriebsablauf künftig als Neustart und nicht mehr als Wiederzündung definiert. Diese Präzisierung soll unterschiedliche Auslegungen der Anforderungen vermeiden.
Für stationäre Brennstoffzellen (AH371) werden erstmals spezifische Sicherheitsanforderungen für den Einsatz katalytischer Brenner eingeführt. Vorgesehen sind unter anderem automatische Sicherheitsabschaltungen bei einer fehlgeschlagenen Katalysatoraktivierung, eine kontinuierliche Überwachung der Katalysatortemperatur, Regelungen zur Steuerung der Brennstoff- und Luftzufuhr sowie Vorgaben für maximale Bereitschaftszeiten. Zusätzlich soll die Bewertung von Abgassystemen künftig anhand der maximalen äquivalenten Rohrleitungslänge anstelle der bisherigen Anzahl von Rohrbögen erfolgen, wodurch die Prüfkriterien eindeutiger werden.
Mobile Brennstoffzellensysteme werden harmonisiert
Die Überarbeitung umfasst außerdem mobile Brennstoffzellen für Gabelstapler, Drohnen, Baumaschinen, Straßenbahnen, Luftfahrzeuge und Schiffe. Sauerstoffleitungen für Brennstoffzellenstacks, die Niederdruckmedien ohne Gefährdungspotenzial transportieren, sollen künftig von Druck- und Dichtheitsprüfungen ausgenommen werden, da sie nur ein geringes Brand- und Explosionsrisiko darstellen. Zudem entfällt die Windprüfung für Direktmethanol- und Direktwasserstoff-Brennstoffzellen, da diese konstruktionsbedingt ohne Brenner arbeiten.
Zur weiteren Harmonisierung der verschiedenen Standards wurden außerdem Begriffsdefinitionen sowie Anforderungen an Prüfeinrichtungen, elektrische Verdrahtung, Erdung, Notabschaltungen und Leckageerkennung überarbeitet. Neu aufgenommen wurde auch eine Definition des Begriffs Lockout, während Notabschaltverfahren und Prüfkriterien präzisiert wurden, um unterschiedliche Interpretationen zwischen Herstellern und Prüfstellen zu vermeiden.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen will Südkorea die Einheitlichkeit seiner Sicherheitsvorschriften für Wasserstoffprodukte erhöhen und gleichzeitig den Prüfaufwand für Anlagen mit geringem Risiko reduzieren. Gleichzeitig sollen die präzisierten Anforderungen die Produktsicherheit verbessern und effizientere Zertifizierungsverfahren für Hersteller und Importeure ermöglichen. Weitere regulatorische Informationen können über Veröffentlichungen des KGS sowie entsprechende Zertifizierungsinformationen bereitgestellt werden.
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